49. Änderung des Flächennutzungsplans + Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Untermettenbach

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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

49. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Untermettenbach“ der Stadt Geisenfeld (Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB);

Hier: frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung am 14.10.2021 sowie 09.12.2021 die Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplans sowie die 49. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage für die Gemarkung Untermettenbach. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Untermettenbach“ und Änderung des Flächennutzungsplans soll die Nutzung erneuerbarer Energien im Stadtgebiet weiter ausgebaut werden.

 

Das Planungsgebiet liegt rund 1 km östlich der Stadt Geisenfeld, westlich des Ortsteils Untermettenbach, zwischen der Ortsverbindungsstraße Untermettenbach-Geisenfeld und der Staatsstraße St 2335. Von der Planung betroffen werden die Flur Nr. 523, 524, 531, 532, 533, 534 und 538 der Gemarkung Untermettenbach.

Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 9,5 ha. und ist im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt.

 

Geltungsbereich

Lageplan Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Untermettenbach

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Büro Joven aus München beauftragt. Der Vorentwurf der Bauleitpläne mit Begründung und Umweltbericht können im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom

 

vom 31.05.2022 bis einschließlich 01.07.2022

im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 105

 

während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Don-nerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen https://geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen eingestellt.

 

Dabei werden die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung dargelegt. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Für die Änderung des Flächennutzungsplanes gilt außerdem, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

 

STADT GEISENFELD                                                                                                                            Paul Weber

Geisenfeld, 23.05.2022                                                                                                                     1. Bürgermeister