Ausbaugebiet und Förderung
Liegt meine Adresse im Ausbaugebiet?
Welche Adressen ausgebaut werden können, richtet sich nach dem jeweiligen Förderprojekt und der dafür bestätigten Adresskulisse.
Die digitale Ausbaukarte bietet eine erste Orientierung. Eine verbindliche Prüfung kann durch die G.E.R.N. GmbH erfolgen.
Bitte geben Sie bei einer Anfrage die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer an.
Warum werden manche Adressen gefördert und andere nicht?
Die Förderfähigkeit richtet sich nach der vorhandenen Breitbandversorgung und den Vorgaben des jeweiligen Förderprogramms.
Im Rahmen der Markterkundung wird geprüft, welche Versorgung an einer Adresse vorhanden ist und ob ein Telekommunikationsunternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant.
Auf dieser Grundlage wird festgelegt, welche Adressen in das Förderprojekt aufgenommen werden können.
Was bedeutet „Weiße Flecken“?
Als „Weiße Flecken“ werden Gebiete bezeichnet, in denen zum maßgeblichen Zeitpunkt keine ausreichende Breitbandversorgung vorhanden war und kein eigenwirtschaftlicher Ausbau zu erwarten war.
Was bedeutet „Dunkelgraue Flecken“?
Dabei handelt es sich um Gebiete, die bereits über eine Breitbandversorgung verfügen, jedoch noch nicht ausreichend gigabitfähig erschlossen sind und nach den Vorgaben des jeweiligen Förderprogramms berücksichtigt werden können.
Kann eine Adresse nachträglich aufgenommen werden?
Eine nachträgliche Aufnahme ist nicht ohne Weiteres möglich.
Die Adresskulisse ist Bestandteil des Förderverfahrens und des Förderbescheids. Ob eine Ergänzung möglich ist, muss im Einzelfall förderrechtlich und technisch geprüft werden.
Wann wird in meiner Straße gebaut?
Der Ausbau erfolgt abschnittsweise. Die Reihenfolge richtet sich nach der Bauplanung und kann sich aufgrund der Witterung, Genehmigungen, technischer Abhängigkeiten oder örtlicher Gegebenheiten verändern.
Aktuelle Informationen finden Sie in der Ausbaukarte.
Grundstücksnutzungsvertrag
Warum ist ein Grundstücksnutzungsvertrag erforderlich?
Die Glasfaserleitung muss vom öffentlichen Straßenraum über das private Grundstück bis in das Gebäude verlegt werden. Hierfür benötigt die G.E.R.N. GmbH die Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers.
Warum kann der Vertrag nicht heruntergeladen werden?
Die Grundstücksnutzungsverträge werden grundstücksbezogen erstellt.
Welche Adressen förderfähig sind, hängt vom jeweiligen Ausbauabschnitt, der Versorgungssituation und dem Förderbescheid ab. Deshalb kann kein allgemeiner Vertrag zum Download angeboten werden.
Was mache ich, wenn ich keinen Vertrag erhalten habe?
Wenden Sie sich bitte an die G.E.R.N. GmbH und geben Sie die vollständige Anschrift des Grundstücks sowie eine Telefonnummer an.
Die G.E.R.N. GmbH prüft, ob die Adresse im jeweiligen Ausbauabschnitt berücksichtigt ist.
Können Mieterinnen oder Mieter den Vertrag unterschreiben?
Nein. Der Grundstücksnutzungsvertrag muss grundsätzlich von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer beziehungsweise von einer wirksam bevollmächtigten Person unterschrieben werden.
Was gilt bei mehreren Eigentümern?
Auch bei Grundstücken mit mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern kann der Grundstücksnutzungsvertrag abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie die Hinweise im Vertrag zur Vertretungsberechtigung und Unterzeichnung.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die G.E.R.N. GmbH.
Entsteht durch den Grundstücksnutzungsvertrag ein Vodafone-Vertrag?
Nein. Der Grundstücksnutzungsvertrag mit der G.E.R.N. GmbH und ein Telekommunikationsvertrag mit Vodafone sind voneinander unabhängig.
Hausanschluss und Bauarbeiten
Was umfasst der Hausanschluss?
Der Hausanschluss umfasst grundsätzlich die Verlegung der Glasfaserleitung vom öffentlichen Netz über das Grundstück bis zum vorgesehenen Übergabepunkt im Gebäude.
Wo endet die Leistung des Bauunternehmens?
Die Leistung endet grundsätzlich am vorgesehenen Netzabschluss- beziehungsweise Hausübergabepunkt.
Die weitere Verkabelung innerhalb des Gebäudes oder zu einzelnen Wohneinheiten ist gesondert zu betrachten.
Wer legt die Stelle der Hauseinführung fest?
Die Lage der Hauseinführung wird gemeinsam von der Grundstückseigentümerin beziehungsweise dem Grundstückseigentümer und dem Bauunternehmen STRABAG AG vor Ort festgelegt. Dabei werden sowohl die Wünsche der Eigentümerinnen und Eigentümer als auch die technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten berücksichtigt.
Ziel ist es, eine technisch geeignete und zugleich möglichst praktikable Lösung für den Glasfaseranschluss zu finden.
Muss ich beim Termin anwesend sein?
Für die Abstimmung der Hauseinführung und den Zugang zum Gebäude muss eine berechtigte Person anwesend sein oder eine entsprechend bevollmächtigte Vertretung benannt werden.
Wie lange dauern die Arbeiten?
Die Dauer hängt von der Länge des Leitungswegs, dem Untergrund und den örtlichen Gegebenheiten ab.
Eine allgemeine verbindliche Dauer kann daher nicht genannt werden. Die STRABAG AG informiert Sie im Rahmen der Terminabstimmung.
Was gilt bei Mehrfamilienhäusern?
Bei Mehrfamilienhäusern muss zusätzlich die Leitungsführung vom Hausanschlussraum zu den einzelnen Wohnungen geklärt werden.
Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen sollten diese Abstimmung frühzeitig vornehmen.
Wie werden Wege und Grünflächen wiederhergestellt?
Die für die Leitungsverlegung geöffneten Flächen werden nach Abschluss der Arbeiten wiederhergestellt.
Art und Umfang richten sich nach dem vorher vorhandenen Zustand und den örtlichen Gegebenheiten.
Was mache ich bei einem Schaden oder Baumangel?
Wenden Sie sich bitte möglichst zeitnah direkt an die Ansprechpartner der STRABAG AG.
Dokumentieren Sie das Anliegen möglichst mit Fotos und geben Sie die Anschrift, das Datum der Arbeiten und eine Telefonnummer an.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig zurückmelde?
Eine fehlende Rückmeldung kann dazu führen, dass der Hausanschluss nicht gemeinsam mit den laufenden Arbeiten in der Straße hergestellt werden kann.
Eine spätere Herstellung kann technisch aufwendiger sein und gegebenenfalls zusätzliche Kosten verursachen.
Produktvertrag und Aktivierung
Wann kann ich den Anschluss nutzen?
Nach der baulichen Fertigstellung Ihres Hausanschlusses durch die STRABAG AG sind noch weitere Schritte erforderlich, bevor der Glasfaseranschluss genutzt werden kann. Zunächst muss das gesamte zugehörige Verteilergebiet fertiggestellt sein. Anschließend erfolgen die Hausverkabelung, die technische Prüfung, die Netzdokumentation und die Netzabnahme durch die Vodafone GmbH.
Für die technische Prüfung, Netzdokumentation und Netzabnahme benötigt Vodafone nach Fertigstellung des Verteilergebiets in der Regel etwa zwölf Wochen.
Der Zeitpunkt der Aktivierung kann sich außerdem verlängern, wenn noch ein bestehender Vertrag mit einem anderen Telekommunikationsanbieter läuft. In diesem Fall erfolgt die Freischaltung in der Regel zum vereinbarten Wechseltermin beziehungsweise nach Ablauf des bestehenden Vertrags.
Die Nutzung des Glasfaseranschlusses ist daher erst möglich, wenn alle technischen Arbeiten abgeschlossen und – sofern erforderlich – der Wechsel zum neuen Anbieter erfolgt sind.
Kann ich meinen bisherigen Anbieter weiter nutzen?
Das kommunale Glasfasernetz wird nach den Grundsätzen des Open Access betrieben. Das bedeutet, dass grundsätzlich auch andere Telekommunikationsanbieter ihre Dienste über das Netz anbieten können.
Wer ist bei einer Störung zuständig?
Bei Störungen Ihres Glasfaseranschlusses oder Ihrer Internet-, Telefon- oder TV-Dienste wenden Sie sich bitte direkt an die Vodafone GmbH.
Als Netzbetreiber ist Vodafone für den Betrieb des Glasfasernetzes sowie für die Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen zuständig. Bitte nutzen Sie hierfür die von Vodafone angebotenen Kontaktmöglichkeiten und den Kundenservice.
Was gehört zur Verkabelung im Gebäude?
Die Verkabelung innerhalb des Gebäudes erfolgt durch die Vodafone GmbH und setzt den Abschluss eines Vertrags mit Vodafone voraus.
Nach Abschluss eines entsprechenden Vertrags stimmt Vodafone den weiteren Ablauf sowie den Umfang der Gebäudeverkabelung direkt mit Ihnen ab.
Ohne einen Vertrag mit Vodafone erfolgt lediglich die Herstellung des geförderten Hausanschlusses bis zum vorgesehenen Hausübergabepunkt beziehungsweise Netzabschlusspunkt. Die weitere Verkabelung innerhalb des Gebäudes ist nicht Bestandteil dieser Bauleistung.
Kontakt
Grundstücksnutzungsvertrag und Förderfähigkeit
G.E.R.N. GmbH
Kirchplatz 4
85290 Geisenfeld
E-Mail: gern@geisenfeld.de
Bau und Terminvereinbarung
STRABAG AG
Martin Marsetz
Telefon: +49 941 4021-157
Mobil: +49 171 2647 719
E-Mail: martin.marsetz@strabag.com
Valentin Seitz
Telefon: +49 8452 73347-22
Mobil: +49 171 5653173
E-Mail: valentin.seitz@strabag.com
Produkte und Aktivierung
Bitte wenden Sie sich unmittelbar an die Vodafone GmbH.