Feuerwehren
In Geisenfeld gibt es insgesamt 11 Feuerwehren. Neben der Standortfeuerwehr Geisenfeld finden sich im Gemeindegebiet weitere 10 Ortsteilsfeuerwehren.
Die Feuerwehren sind eigenständige Einrichtungen der Stadt Geisenfeld und direkt dem 1. Bürgermeister unterstellt.
Die Freiwilligen (Orts-)Feuerwehren als kommunale Einrichtungen haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben, welche z.B. die Beschaffung, die Einsatzplanung oder gemeinsame Ausbildungen sind, zusammenzuarbeiten. Dies ist gesetzlich im Art. 16 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes geregelt. Vertreter der kommunalen Einrichtung ist der 1. Kommandant.
Separat zu betrachten sind die Feuerwehrvereine in der Vereinsorganisation. Die Mitgliedschaft im Feuerwehrverein ist unabhängig vom Mitwirken bei Feuerwehreinsätzen. In der Regel und Praxis ist jedoch ein Mitglied meist in beiden Organisationen.
In Bayern entstanden die Feuerwehrvereine gegen Ende des 1800. Jahrhunderts. Da die daraus resultierende Doppelnatur von gemeindlicher Brandbekämpfung / -vorbeugung und Verein juristisch nicht unumstritten war, schaffte man mit dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (kurz BayFwG) 1985 Abhilfe. Dies hatte zur Folge, dass im Bundesland Bayern jede kommunale Feuerwehr gleichzeitig auch einen Verein hat. Der Verein wird, wie bei anderen auch, vom 1. Vorstand vertreten.