Nachfolgend informieren wir Sie über die Regelungen zum Winterdienst in Geisenfeld:
Wer muss räumen?
Grundsätzlich ist jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, gemäß der Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Stadt Geisenfeld (§ 9), die öffentlichen Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- und Eisglätte zu streuen oder jemanden mit dem Winterdienst zu beauftragen.
Wann muss geräumt und gestreut sein?
An Werktagen ab 07:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08:00 Uhr bis jeweils 20:00 Uhr. Ist der Verpflichtete während der räum- und streupflichtigen Zeit verhindert, muss er jemand mit der Erfüllung seiner Räum- und Streupflicht beauftragen.
Wie ist zu räumen?
Die Gehbahnen sind auf einer Breite von ca. 1 Meter zu Räumen und zu Streuen. Die von Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende, benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Das Räumgut ist so zu lagern, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird.
Bitte beachten Sie auch unseren Leitfaden zum Thema "Winterdienst - Was darf gestreut werden?", den Sie im Anschluss dieser Seite finden.
Hinweis: Bitte nicht mehr als nötig streuen, um Schäden an Bäumen zu verhindern. Als Streumittel sind vor allem Sand, Split, Granulat und ähnlich abstumpfende Materialien zu verwenden. Asche darf nur in geringer Menge verwendet werden, um eine übermäßige Verschmutzung zu vermeiden. Den Winterdienst im Gemeindebereich der Stadt Geisenfeld erledigt der städtische Bauhof. Die Kommunen sind nicht verpflichtet, unbegrenzt Winterdienst auf Fahrbahnen zu leisten, sondern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit. Daher geht der Bauhof nach einem „Prioritätenplan“ vor und räumt bzw. streut zunächst die Fahrbahnen von Hauptverkehrsstraßen, anschließend sogenannte Wohnsammelstraßen, die den Verkehr von Nebenstraßen zu Hauptverkehrsstraßen führen, und solche mit Busverkehr. Oft ist die Räumung in Nebenstraßen wegen parkender Fahrzeuge nicht möglich. Schnee oder Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Die Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden. Falls sich auf der Straße vor dem Grundstück ein Fußgängerüberweg befindet, ist der Zugang in gleicher Weise zu räumen bzw. zu streuen. Liegt eine Bus- oder Schulbushaltestelle am Grundstück, muss so geräumt und bei Glätte gestreut werden, dass sie gefahrlos benutzt werden kann.
Was darf als Streumittel verwendet werden?
Als Streumittel sind vor allem Sand, Split, Granulat und ähnlich abstumpfende Materialien zu verwenden. Asche darf nur in geringer Menge verwendet werden, um eine übermäßige Verschmutzung zu vermeiden.
In welchen Straßen wir geräumt und gestreut?
Den Winterdienst im Gemeindebereich der Stadt Geisenfeld erledigt der städtische Bauhof. Die Kommunen sind nicht verpflichtet, unbegrenzt Winterdienst auf Fahrbahnen zu leisten, sondern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit. Daher geht der Bauhof nach einem „Prioritätenplan“ vor und räumt bzw. streut zunächst die Fahrbahnen von Hauptverkehrsstraßen, anschließend sogenannte Wohnsammelstraßen, die den Verkehr von Nebenstraßen zu Hauptverkehrsstraßen führen, und solche mit Busverkehr.Oft ist die Räumung in Nebenstraßen wegen parkender Fahrzeuge nicht möglich. Schnee oder Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Die Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden. Falls sich auf der Straße vor dem Grundstück ein Fußgängerüberweg befindet, ist der Zugang in gleicher Weise zu räumen bzw. zu streuen. Liegt eine Bus- oder Schulbushaltestelle am Grundstück, muss so geräumt und bei Glätte gestreut werden, dass sie gefahrlos benutzt werden kann. In welchen Straßen führt die Stadt Geisenfeld den Winterdienst durch? Was wird in Siedlungsstraßen getan? Fahrzeuge und geringer Schneelagerflächen nur in begrenztem Umfang möglich. Achten Sie deshalb bitte darauf, Ihr Fahrzeug so dicht wie möglich am Straßenrand zu parken.
Wird auch in Siedlungsstraßen geräumt und gestreut?
In den Siedlungsgebieten wird grundsätzlich nicht geräumt und gestreut. Ausnahme bei Blitzeis.