Gewässerrandstreifen - Info für Eigentümer und Landwirte

Ilmufer nahe Gisostraße, Aufschüttung und Herstellung des Hochwasserschutzes

Seit August 2019 müssen in Bayern aufgrund des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer Gewässerrandstreifen eingehalten werden. An eingestuften Gewässern sind Randstreifen von mindestens fünf Metern Breite einzuhalten, bei großen Gewässern sind es auf staatlichen Grundstücken 10 Meter. Hier darf keine acker- oder gartenbauliche Nutzung erfolgen. Flächenbewirtschafter*innen erhalten mit Hilfe veröffentlichter Karten Klarheit und Planungssicherheit.

 

Die Begehung und Einstufung der Gewässer im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm durch das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt ist nun abgeschlossen.

Die Karten sind unter folgendem Link seit dem 18.11.2021 abrufbar: https://www.wwa-in.bayern.de/fluesse_seen/gewaesserrandstreifen/index.htm

 

Zusätzliche Informationen können am Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt angefordert werden unter der Telefonnummer 0841 3705-0 oder per E-Mail an poststelle@wwa-in.bayern.de.

 

Einwände zur Einstufung können bis 30.12.2021 beim Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt unter poststelle@wwa-in.bayern.de eingereicht werden.