Bebauungsplan Nr. 102 "Sondergebiet Solarpark Engelbrechtsmünster II“ - 43. Änderung des Flächennutzungsplans

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43. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 102 „Sondergebiet Solarpark Engelbrechtsmünster II“ der Stadt Geisenfeld (Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB);

Hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung am 21.02.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan sowie die 43. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB beschlossen. Konkreter Anlass ist die Ausweisung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einem durch den Sand- und Kiesabbau vorbelasteten Standort.

 

Die Vorhabensfläche befindet sich östlich der Ortschaft Engelbrechtsmünster. Der Geltungsbereich besteht aus den Grundstücken Fl.Nr. 334, 335, 336, 337, 338, 341 und 344, Gemarkung Engelbrechtsmünster und beläuft sich auf ca. 4,0 ha. Im nachfolgenden Lageplan wird der Geltungsbereich umrandet dargestellt:

 

43.Änderung Flächennutzungs- und BPlan Nr. 102 - Sondergeibet Solarpark E´Münster II - Lageplan

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Büro Wankner und Fischer, Eching beauftragt.

In der Stadtratssitzung vom 23.04.2020 wurden die im Zuge der förmlichen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen abgewogen. In seiner Sitzung vom 12.11.2020 wurde aufgrund von geänderten Plänen ein erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB gefasst. Jedem wird nun erneut die Möglichkeit gegeben, sich am Verfahren zu beteiligen und Anregungen oder Bedenken vorzutragen.

 

Die Planunterlagen in der Fassung vom 12.11.2020 können im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung in der Zeit vom

 

08. April 2021 bis 10. Mai 2021

im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 105

 

während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Don-nerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen https://geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen eingestellt.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Aufgrund der derzeitigen Kontaktbeschränkungen werden Sie jedoch um vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung unter Tel.: 08452 98-102 gebeten.

 

Es sind folgende umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima und Kultur- und Sachgüter sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

 

Schutzgut

Art der vorhandenen Informationen

(Begründung mit Umweltbericht, Planinhalte sowie Stellungnahmen)

Tiere / Artenschutz und Pflanzen

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahmen

Hinweise zur Grünordnungsplanung

Erhalt von Ausgleichsflächen

Angaben zu kartierten Biotope und Schutzgebiete

Ermittlung des Ausgleichsbedarfs für den Eingriff in Natur und Landschaft

Ausführliche Angaben zur Herstellung und Pflege der Ausgleichsflächen

Vorkommen besonders geschützter Arten und deren Lebensräume

Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Bauleitplanung & Naturschutz, Gartenbau und Landschaftspflege (>Eingrünung; Naturschutz, Ausgleichsflächen)

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen (>Grenz-Abmarkung)

Boden

 

 

 

Stellungnahmen

Informationen zu Verfüllung und Bodenaufbau

Informationen zu Altlasten

Angaben zu Überbauung, Eingriff und Versiegelung

Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt (>Teilverfüllung)

Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Immissionsschutzverwaltung / Vollzug der Bodenschutzgesetze (>Bodenschutz)

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a. d. Ilm (>durchwurzelbaren Bodenschicht aus Oberboden )

Wasser

Angaben zu Grundwasser, Gewässer, Überschwemmungsgebieten und Niederschlagswasserbeseitigung durch Versickerung

Luft / Klima

Angaben zu den standörtlichen Gegebenheiten

Landschaft und Erholung

 

Stellungnahmen

Informationen zum Orts- und Landschaftsbild

Hinweise zur Grünordnungsplanung

Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde (> Nachfolgenutzung gem. Regionalplan)

Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Bauleitplanung (>Eingrünung als landschaftl. Gliederung)

Mensch und seine Gesundheit

 

Stellungnahmen

Angaben zum Immissionsschutz

Angaben zur Sicherheit

Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Bauleitplanung (>Eingrünung zur Abschirmung von Immissionen; Schall Wechselrichter) & Immissionsschutztechnik, Energie, Klimaschutz (>Immissionsschutz, Blendgutachten)

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a. d. Ilm (>Bruch / Baumwurf; Abstand möglicher Betriebsgebäude zu Wald im Norden)

Kultur- und Sachgüter

Stellungnahmen

Angaben und Hinweise zu kartiertem Bodendenkmal

Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Untere Denkmalschutzbehörde (> Bodendenkmal)

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Für die Änderung des Flächennutzungsplanes gilt außerdem, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

STADT GEISENFELD                                        Paul Weber

Geisenfeld, 29.03.2021                                 1. Bürgermeister