Kommunalwahlen am Sonntag, 8. März 2026: Nutzen Sie Ihre Stimme!

Wahlhelfer

Am 8. März 2026 finden die Kommunalwahlen statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden in den kommenden Tagen per Post an alle Wahlberechtigten versendet. Mit dieser und Ihrem Personalausweis oder Reisepass, können Sie am Wahlsonntag von 8:00 - 18:00 Uhr in Ihrem Wahllokal (s. Benachrichtigungskarte) wählen.

 

Sollten Sie die Briefwahl wünschen, so kann diese wie folgt beantragt werden:

 

 

  • Beantragung persönlich im Bürgerservice, Rathausstr. 11, mit gültigem Personalausweis/Reisepass und Wahlbenachrichtigungskarte: Zu den Öffnungszeiten und zusätzlich am Freitag, 06.03.2026 bis 15.00 Uhr

 

Wichtiger Hinweis: Die Briefwahlunterlagen dürfen erst ab 16. Februar 2026 versendet werden! Die Zustellung erfolgt dann voraussichtlich Ende KW 8.

 

Ausnahmefälle am Wahltag:

Wahlscheine können bis zum Wahlsonntag, 08.03.2026 um 15 Uhr beantragt werden, wenn

  • ein/e Wahlberechtigte/r bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder
  • bei bestehender Verpflichtung zu Quarantäne oder Isolation den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann (Beantragung per Vollmacht).

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld (Tel. 08452 / 98-39). In beiden Fällen ist ein (schriftlicher) Nachweis erforderlich.

 

Ihre Briefwahlunterlagen können Sie bis zum Wahlsonntag, 8. März 2026 um 18 Uhr in den Briefkasten des Rathauses, Kirchplatz 4, einwerfen.

 

Das Wahlbüro ist zudem am Samstag, 7. März 2026 von 8 - 12 Uhr und am Sonntag, 8. März 2026 ganztags unter Tel. 08452 / 98-35 erreichbar.