Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld hat in seiner Sitzung vom 28. Mai 2026 den Beschluss gefasst, die Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO in Verbindung mit Art. 26 und Art. 30 Abs. 2 KommZG und den Art. 20a, Art. 23 und 32 GO neu zu erlassen.
Die amtliche Bekanntmachung gemäß Art. 26 Abs. 2 GO der Satzung erfolgt durch die Niederlegung in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, durch Hinweis an der Gemeindetafel in Geisenfeld und Ernsgaden, sowie auf der Homepage der Stadt Geisenfeld und der Gemeinde Ernsgaden unter dem Reiter „Amtliche Bekanntmachungen“ - https://www.geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen; https://www.ernsgaden.de/bekanntmachungen/index.php. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann die Satzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, Kirchplatz 4, 85290 Geisenfeld, Zentrale Dienste, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr- 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Geisenfeld, 23.06.2026
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT GEISENFELD
Paul Weber
Gemeinschaftsvorsitzender




