Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); Neuerlass der Satzg. zur Regelung von Fragen des örtl. Gmdeverfassungsrechts

Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO);

Neuerlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) der Stadt Geisenfeld

 

Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung vom 7. Mai 2026 den Beschluss gefasst, die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) der Stadt Geisenfeld gemäß Art.20 a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) neu zu erlassen.

 

Die amtliche Bekanntmachung gemäß Art. 26 Abs. 2 GO der Satzung erfolgt durch die Niederlegung in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, durch Hinweis an der Gemeindetafel in Geisenfeld und auf der Homepage der Stadt Geisenfeld unter dem Reiter „Amtliche Bekanntmachungen“ - https://www.geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen. Diese Satzung tritt zum 9. Mai 2026 in Kraft.

 

Jedermann kann die Satzung in der Geschäftsstelle der Gemeinde, der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, Kirchplatz 4, 85290 Geisenfeld, Zentrale Dienste, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr- 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Geisenfeld, 08.05.2026

STADT GEISENFELD

 

 

 

 

Paul Weber

Erster Bürgermeister