Stichwahl zum Landrat am 22. März im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

Stichwahl landrat

Am 22. März findet die Stichwahl für das Amt des Landrats im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm statt.

 

Alle Bürgerinnen und Bürger, die zur Kommunalwahl am 08. März Briefwahlunterlagen erhalten haben, bekommen automatisch auch die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl, sofern sie dies bei der Beantragung nicht ausdrücklich abgelehnt haben.

 

Wählerinnen und Wähler, die am 08. März ihre Stimme im Wahllokal abgegeben haben, können für die Stichwahl ebenfalls Briefwahl beantragen. Dies ist ab sofort bequem online über den Link OLIWA - SRV1 - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Wahl- bzw. Abstimmungsschein oder ab nächster Woche persönlich im Bürgerservice, Rathausstraße 11, möglich.

 

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, am 22. März persönlich im Wahllokal an der Urne zu wählen. Die Stimmabgabe erfolgt im Ihnen zugeteilten Wahllokal (siehe Wahlbenachrichtigung). Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis mit.


Wir bitten darum, alle ausgefüllten Wahlbriefe in den Briefkasten des Rathauses, Kirchplatz 4, einzuwerfen, um eine rechtzeitige Stimmabgabe garantieren zu können.

Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Geisenfeld gerne zur Verfügung:
Tel.: 08452 / 98-39
E-Mail: wahlamt@geisenfeld.de