Neue Bodenrichtwertliste des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm; Stand 01.01.2024
Die vom Gutachterausschuss des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm erstellte Bodenrichtwertliste zum Stand vom 01.01.2024 wird gemäß § 12 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) vom 05.04.2005 (GVBl Nr. 7/2005, S. 88), in der Änderung vom 30.09.2014, in der Zeit vom
22.05.2024 bis einschließlich 21.06.2024
im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zi.-Nr. 110, 85290 Geisenfeld
zur Einsicht während der üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag, 08:00 – 12:00 Uhr und Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr ausgelegt und kann eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass jeder das Recht hat, Auskunft über die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Pfaffen-hofen a. d. Ilm, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, zu verlangen. Die Auskünfte sind kostenpflichtig.
STADT GEISENFELD Paul Weber
Geisenfeld, 21.05.2024 1. Bürgermeister









