Am 8. März 2026 findet die nächste Kommunalwahl statt. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl werden in Geisenfeld und den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft rund 210 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz sein. Sie übernehmen wichtige Aufgaben – von der Stimmabgabe am Wahltag bis zur aufwändigen Auszählung der Stimmen nach 18 Uhr.
Da die Kommunalwahl im Vergleich zu anderen Wahlen mit einem besonders hohen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden ist, hat der Stadtrat beschlossen, den engagierten Helferinnen und Helfern ein Erfrischungsgeld in Höhe von 100 Euro pro Person zu gewähren.
Auch das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm beteiligt sich an den Kosten für das Erfrischungsgeld. Die genaue Höhe dieser Beteiligung wird noch festgelegt. Sollte es am 22. März 2026 zu einer Stichwahl kommen, erhalten die eingesetzten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zusätzlich 50 Euro für ihren Einsatz.
Mit diesem Beschluss dankt der Stadtrat allen Beteiligten für ihre Bereitschaft, zum reibungslosen Ablauf der Kommunalwahl beizutragen und belohnt gleichzeitig das besondere Engagement.



