Der Zweckverband Wasserversorgung Ilmtalgruppe hat aufgrund des Art. 30 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 20a und 23 der Gemeindeordnung (GO) eine Entschädigungssatzung beschlossen.
Die Stadt Geisenfeld weist mit dieser Bekanntmachung als Verbandsmitglied gemäß § 22 Abs. 1 der Verbandssatzung darauf hin, dass diese Satzung mit genauem Wortlaut im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm, Ausgabe Nr. 21/2026 vom 23.07.2026 bekannt gemacht wurde.
Zudem besteht die Möglichkeit, die Entschädigungssatzung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Wasserversorgung Ilmtalgruppe, Hofmarkstraße 32, 85283 Wolnzach, während der üblichen Geschäftszeiten einzusehen.
Geisenfeld, 10.08.2026
STADT GEISENFELD
Paul Weber
Erster Bürgermeister




