Förderung des Sports: Antragsfrist für die Vereinspauschale verlängert

22. Februar 2023: Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen grundsätzlich bis spätestens zum 1. März des Förderjahres beim zuständigen Landratsamt beantragt werden.

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Wie das Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, wird die Antragsfrist für die Abgabe der Vereinspauschale für das Förderjahr 2023 nun ausnahmsweise um zwei Wochen bis zum 15.03.2023 verlängert.

 

Den Vereinen wird damit mehr Zeit für die Umsetzung der mit den neuen Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern verbundenen Änderungen gegeben.

„Bei dieser Frist handelt es sich aber um eine sog. Ausschlussfrist, dh eine weitere Ausnahme- oder Härtefallregelung kommt nicht in Betracht“, so das Landratsamt.

 

Für Rückfragen, Informationen oder weitere Fragen steht Corinna Wilkendorf (Landratsamt Pfaffenhofen) unter Tel. +49 8441 27-452 oder E-Mail corinna.wilkendorf@landratsamt-paf.de gerne zur Verfügung.