Ihre Zustimmung für den Glasfaseranschluss
Damit Ihr Gebäude an das kommunale Glasfasernetz angeschlossen werden kann, ist die Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers erforderlich.
Mit dem Grundstücksnutzungsvertrag (GNV) erteilen Sie der G.E.R.N. GmbH die Erlaubnis, die Glasfaserleitung vom öffentlichen Straßenraum über Ihr Grundstück bis in Ihr Gebäude zu verlegen und die erforderliche Hauseinführung herzustellen.
Der Grundstücksnutzungsvertrag regelt ausschließlich die Nutzung Ihres Grundstücks für die Herstellung des Glasfaseranschlusses. Er ist unabhängig von einem späteren Vertrag über Internet-, Telefon- oder TV-Produkte mit dem Netzbetreiber.
Warum kann der Grundstücksnutzungsvertrag nicht heruntergeladen werden?
Der Grundstücksnutzungsvertrag kann nicht als allgemeiner Download bereitgestellt werden. Grund hierfür ist, dass die Förderfähigkeit eines Grundstücks vom jeweiligen Förderprogramm und der vorhandenen Breitbandversorgung (Versorgungsgrad) abhängt. Je nach Förderkulisse und Ausbauabschnitt unterscheiden sich die förderfähigen beziehungsweise anschlussberechtigten Adressen.
Die G.E.R.N. GmbH erstellt die Grundstücksnutzungsverträge deshalb grundstücksbezogen.
Der Vertrag enthält die für das jeweilige Grundstück erforderlichen Angaben und wird den Eigentümerinnen und Eigentümern zugesandt.
So erhalten Sie den Vertrag
Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten von der G.E.R.N. GmbH ein Schreiben mit dem Grundstücksnutzungsvertrag.
Bitte füllen Sie den Vertrag vollständig aus, unterschreiben Sie ihn rechtsverbindlich und senden Sie ihn zeitnah an die G.E.R.N. GmbH zurück. Bei Eigentümergemeinschaften oder juristischen Personen ist auf eine wirksame Vertretung zu achten.
Keinen Vertrag erhalten?
Sollten Sie keinen Grundstücksnutzungsvertrag erhalten haben und vermuten, dass Ihre Adresse zum aktuellen Ausbaugebiet gehört, wenden Sie sich bitte an die G.E.R.N. GmbH.
Wir prüfen, ob Ihr Grundstück im jeweiligen Bauabschnitt berücksichtigt ist und senden Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu.
Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage folgende Informationen an:
- vollständige Anschrift des Anschlussobjekts
- Name der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
- Telefonnummer für Rückfragen
- gegebenenfalls Flurnummer oder weitere Angaben zum Grundstück
Rücksendung
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Grundstücksnutzungsvertrag zeitnah zurück.
Per Post
G.E.R.N. GmbH
Kirchplatz 4
85290 Geisenfeld
Per E-Mail
gern@geisenfeld.de
Eine zügige Rücksendung unterstützt die Planung und trägt zu einem reibungslosen Ablauf der Bauarbeiten bei.
Produktvertrag mit Vodafone
Der Grundstücksnutzungsvertrag mit der G.E.R.N. GmbH und ein Vertrag über Internet-, Telefon- oder TV-Produkte mit Vodafone sind rechtlich voneinander getrennte Vereinbarungen.
Der Grundstücksnutzungsvertrag ermöglicht die bauliche Herstellung des Anschlusses. Ein Produktvertrag regelt dagegen die spätere Nutzung des Anschlusses für Telekommunikationsdienste.
Fragen und Kontakt
G.E.R.N. GmbH
Kirchplatz 4
85290 Geisenfeld
E-Mail: gern@geisenfeld.de
Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage Ihre vollständige Anschrift und eine Telefonnummer an.