I.
Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung vom 23.04.2026 die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Die Haushaltssatzung wird durch Niederlegung in der Geschäftsstelle der
Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, Kämmerei,
Stadtplatz 1, 2. Obergeschoss (Zimmer Nr. 1)
amtlich bekannt gemacht.
Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan eine Woche lang öffentlich ausgelegt (Art. 65 Abs. 3 Satz 1 und 3 Gemeindeordnung (GO) i.V.m. Art. 26 Abs. 2 GO).
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen außerdem während des ganzen Jahres in der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, Kämmerei, Stadtplatz 1, 2. Obergeschoss (Zimmer Nr. 1) innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung zur Einsicht bereit (§ 4 BekV, Art. 41 KommZG).
II.
Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.06.2026 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich behandelt.
Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 Abs. 4, Art. 71 Abs. 2, Art. 73 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) genehmigungspflichtige Bestandteile.
Hierfür wurde die Genehmigung gemäß Art. 71 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) erteilt.
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Geisenfeld, den 08.09.2026 |
Paul Weber |
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Stadt Geisenfeld |
Erster Bürgermeister |




