Bebauungsplan Nr. 97 „Am Pfaffenberg - 2. Änderung“; Öffentliche Auslegung

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Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung vom 20.01.2022 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 97 „Am Pfaffenberg“ beschlossen und in seiner Sitzung vom 17.02.2022 den Entwurf des o.g. Bebauungsplanes gebilligt.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Pfaffenberg“ verfolgt das Ziel, die Bezugshöhe für die Berechnung der Abstandsflächen zu ändern.

Das Planungsgebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand von Geisenfeld. Er umfasst die Flurnummern 794, 796, 797, 798, 799, 800, 801, 802, 802/2, 803, 804, 745/8, 745/7, 818/2 (Teilfläche), 807, 806, 812, 813, 805 (Teilfläche), 811 (Teilfläche) und 1252/1 (Teilfläche), Gemarkung Geisenfeld. Die Größe des Planungsgebietes beträgt ca. 3,91 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Lageplan schwarz umrandet dargestellt.

 

BPlan Nr. 97 Am Pfaffenberg - 2. Änderung - Geltungsbereich Grafik

 

Durch die Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist nicht erforderlich.

 

Mit der Änderung wurde der Architekt und Stadtplaner Schwarz, München beauftragt. Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet Nr. 97 „Am Pfaffenberg – 2. Änderung“ mit Begründung jeweils in der Fassung vom 17.02.2022, können im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom

 

02.09.2022 bis 06.10.2022

im Rathaus der Stadt Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 105

 

während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen (https://www.geisenfeld.de/index.php?id=0,928 ) eingestellt.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

STADT GEISENFELD                          Paul Weber

Geisenfeld, 24.08.2022                    1. Bürgermeister