Bebauungsplan Nr. 80 "Birketfeld III - Zell"" - Erneute öffentliche Auslegung

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Die Stadt Geisenfeld macht amtlich bekannt:

In seiner Sitzung vom 12.11.2020 hat der Stadtrat der Stadt Geisenfeld die im Verfahren der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen behandelt und beschloss, aufgrund der erforderlichen Änderung des Bebauungsplanentwurfs die nochmalige Auslegung der Planunterlagen. Die Änderung stellt sich wie folgt dar: Der Abstand des Bauraums zur nördlichen Grundstücksgrenze der Parzelle 1 wird von 3 m auf 5 m abgeändert.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Zell, nördlich der Hochstraße und beinhaltet die Flurstücke 723 und 724, Gemarkung Zell.

Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan schwarz umrandet dargestellt.

 

Bebauungsplan Nr. 80

 

Die Planung dient der Nachverdichtung, das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist nicht erforderlich.

 

Die vom Planungsbüro Schwarz, München daraufhin geänderten Entwürfe des Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 12.11.2020 können im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung in der Zeit vom

 

20. September 2021 bis 20. Oktober 2021

im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 105

 

während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Don-nerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen https://geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen eingestellt.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist – jedoch nur zu den geänderten Teilen -  schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

 

STADT GEISENFELD                                                                      Paul Weber

Geisenfeld, 09.09.2021                                                                     1. Bürgermeister