Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 4 "Im Brühl" der Stadt Geisenfeld

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Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Im Brühl“ beschlossen und in seiner Sitzung vom 15.07.2021 den Entwurf gebilligt. Das Baugebiet ist bis auf zwei Grundstücke vollständig bebaut und die Festsetzungen im Bebauungsplan sind veraltet. Die Aufhebung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans.

 

Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung liegt zwischen der August-Prechter-Straße, die am rechten Ufer der Ilm entlangführt und dem Gewerbegebiet „Am Bahnhof“ im Südosten. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 647, 647/1, 647,2/ 647/3, 644/1, 644/3, 644/5, 644/6, 644/8, 643, 643/1, 643/2, 643/3, 643/4, 643/7, 643/8 sowie die Teilflächen der Flurnummern 454 (August-Prechter-Straße), 638/1 und 643/5 („Im Brühl“). Der Geltungsbereich der Aufhebung ist im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt.

 

Aufhebung Bebauungsplan Nr. 4 Im Brühl der Stadt Geisenfeld

 

Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist nicht erforderlich.

Mit der Aufhebung wurde das Planungsbüro Wipfler Plan, Pfaffenhofen beauftragt. Der Entwurf der Aufhebungssatzung mit Begründung jeweils in der Fassung vom 15.07.2021, können im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom

 

06. September 2021 bis 06. Oktober 2021

im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 105

 

 

während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen https://geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen eingestellt.

 

Aufgrund der derzeitigen Kontaktbeschränkungen werden Sie jedoch um vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung unter Tel.: 08452/98-102 gebeten.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

 

STADT GEISENFELD                                                                      Paul Weber

Geisenfeld, 26.08.2021                                                                     1. Bürgermeister