46. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 104 „Gewerbegebiet Zell II“ der Stadt Geisenfeld (Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB);
Hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung am 17.02.2022 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die 46. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB beschlossen und in seiner Sitzung vom 15.06.2023 dem Vorentwurf zugestimmt. In der Sitzung am 12.06.2025 wurde die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung durchgeführt sowie der erneute Auslegungsbeschluss gefasst.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Um dem weiteren Bedarf an Gewerbeflächen in Geisenfeld gerecht werden zu können soll das bestehende Gewerbegebiet Zell nach Nordosten erweitert werden. Die Stadt Geisenfeld möchte vornehmlich heimischen Gewerbebetrieben Gewerbeflächen zur Verfügung stellen, um Betriebserweiterungen oder auch Neuansiedlungen zu ermöglichen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Ortsteil Zell, anschließend an das Gewerbegebiet Zell an der Gadener Straße und umfasst folgende Flurnummern:
Fl. Nrn. 513, 512, 521, 523, 526, 527/2, 527 und 487 (Teilfläche) der Gemarkung Zell.
Die Größe des Planungsgebietes beträgt ca. 3,87 ha.
Der Planbereich wird folgendermaßen begrenzt:
im Süden: durch die Südgrenzen der Fl. Nrn. 521 und 513,
im Westen: durch die Westgrenzen der Fl. Nrn. 513, 512, 521 und 527,
im Norden: durch die Nordgrenzen der Fl. Nrn. 527 und 512,
im Osten: durch die Gadener Straße (Fl. Nrn. 487 und 526/1).
Der Planbereich ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet:

Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Büro Schwarz aus München beauftragt.
Der Vorentwurf der Bauleitpläne mit Begründung, Umweltberichte in der Fassung vom 27.05.2025, artenschutzrechtlichem Planungsbeitrag, Eingriffsermittlung, Faunistischer Untersuchung, Entwässerungskonzept und schalltechnischer Untersuchung können im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom
vom 18.08.2025 bis einschließlich 30.09.2025
im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, 2. Stock, Zimmer 205
während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen https://geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen eingestellt.
Dabei werden die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung dargelegt. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Es sind folgende umweltbezogene Informationen sowie umweltrelevante Stellungnahmen zu den Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Menschen/seine Gesundheit und Bevölkerung/Erholung und Kultur- und Sachgüter sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
| Schutzgut |
Art der vorhandenen Informationen |
| Tiere und Pflanzen |
Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:
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Stellungnahmen |
Landratsamt Pfaffenhofen Naturschutz, Gartenbau und Landschaftspflege vom 11.10.2023 In der Stellungnahme wird eine detailliertere Ausarbeitung/Abhandlung hinsichtlich der Betroffenheit des Weißstorches durch die Bebauung in der Unterlage zum Artenschutz gefordert. Auch wird die Anpassung des Entwicklungsziels der geplanten internen Ausgleichsflächen empfohlen. Der Beitrag zum Artenschutz wurde entsprechend ergänzt. Das Entwicklungsziel der Ausgleichsflächen wurde angepasst und die Eingriffsermittlung entsprechend überarbeitet. Der zusätzliche Ausgleichsbedarf wird auf der externen Ausgleichfläche A3 umgesetzt.
Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung vom 06.09.2023 In der Stellungnahme wird angeregt, die Eingrünung auf dem westlichen Teil der Südseite zur Einbindung in die Landschaft auf 10 m zu verbreitern. Weiter ist die Regelung zum geplanten Ausgleich auf der Fläche V1 aufgrund der Lage in einem anderen Gemeindegebiet anzupassen. Das Baugebiet ist auf der Ostseite und Teilen der Nord- und Westseite bereits in einer Breite von 10 m eingegrünt. Auf dem genannten westlichen Teil der Südseite ist eine Verbreiterung auf 10 m nicht zu ermöglichen. Die Regelungen zur Ausgleichsfläche werden in die Hinweise verschoben. |
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Boden
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Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:
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Stellungnahmen |
Landratsamt Pfaffenhofen Immissionsschutz, Bodenschutz, Abfallrecht vom 05.09.2023 und 30.08.2023 In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, die festgestellten Kupfer- und Quecksilberkonzentrationen hinsichtlich abfallrechtlicher Belange zu berücksichtigen. Dieser Hinweis wird berücksichtigt. |
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Fläche |
Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:
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Stellungnahmen |
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 13.09.2023 Das Amt weist in ihrer Stellungnahme auf den dauerhaften Verlust von fast 4 ha landwirtschaftlich genutzten Flächen durch das neue Gewerbegebiet hin. Der Umweltbericht verweist auf die unterdurchschnittliche Ertragskraft der Flächen innerhalb des Geltungsbereiches. Durch die Umsetzung großflächiger Ausgleichsflächen innerhalb des Geltungsbereiches kann die Inanspruchnahme zusätzlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen für den Ausgleich insgesamt reduziert werden. |
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Wasser |
Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:
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Stellungnahmen |
Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt vom 08.09.2023 In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, die festgestellten Kupfer- und Quecksilberkonzentrationen hinsichtlich abfallrechtlicher Belange zu Berücksichtigen. Weiter regt das Wasserwirtschaftsamt an, die Tiefe der geplanten Mulden anzupassen. Die Hinweise werden berücksichtigt und die Tiefe der geplanten Mulden nochmals geprüft. |
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Luft / Klima |
Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:
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Stellungnahmen |
Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung vom 06.09.2023 Das Landratsamt weist auf eine gute Ein- und Durchgrünung des Plangebietes hin. Dies ist bereits in den beiliegenden B-Plan Unterlagen und dem Umweltbericht eingearbeitet und berücksichtigt. |
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Landschaft |
Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:
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Stellungnahmen |
Regierung von Oberbayern vom 16.08.2023 Mit Lage des Planungsgebietes innerhalb des landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Nr. 11 wird auf die Ergänzung der Begrünung um die Berücksichtigung der darin festgelegten Sicherungs- und Pflegemaßnahmen bei der vorliegenden Planung hingewiesen. Die Berücksichtigung der darin festgelegten Maßnahmen wurde entsprechend ergänzt.
Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung vom 06.09.2023 Es werden in der Stellungnahme Aussagen, Forderungen sowie Hinweise über Ein- und Durchgrünung des Plangebietes und zur Abschirmung von Immissionen getroffen. Diese Punkte sind bereits in den beiliegenden B-Plan Unterlagen und dem Umweltbericht eingearbeitet und berücksichtigt. |
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Mensch, seine Gesundheit und Bevölkerung |
Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:
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Stellungnahmen |
Landratsamt Pfaffenhofen Immissionsschutztechnik, Energie, Klimaschutz vom 11.09.2023 In der Stellungnahme wird drauf hingewiesen, das Schallschutzgutachten zur 2. Beteiligung beizulegen. Die Begründung ist um Aussagen zum Schutz vor Immissionen durch Spritzmittel auf den Hopfengärten im Umfeld zu ergänzen. Das Schallschutzgutachten wird im weiteren Verfahren beigelegt und die Begründung um die fehlenden Angaben zum Schutz vor Immissionen durch Spritzmittel ergänzt. |
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Kultur- und Sachgüter
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Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:
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Stellungnahmen |
Landratsamt Pfaffenhofen Untere Denkmalschutzbehörde vom 30.08.2023 und 07.09.2023, Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung 06.09.2023 Von Seiten der Denkmalschutzbehörden berührt die Planung keine Belange des Denkmalschutzes.
Bayerischer Bauernverband vom 31.08.2023 und 06.09.2023 Der Verband weist darauf hin, dass die Nutzung und Bewirtschaftung angrenzender land- und forstwirtschaftlicher Flächen durch die geplante Bebauung nicht beeinträchtigt werden dürfen, die landwirtschaftlichen Immissionen von angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen von den Bebauern zu dulden sowie die gesetzlichen Mindestabstände des AGBGB hinsichtlich der Anpflanzungen einzuhalten sind. Die genannten Punkte zu Immissionen und Grenzabständen sind unter den textlichen Hinweisen bereits berücksichtigt. |
Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes gilt außerdem, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB).
STADT GEISENFELD Paul Weber
Geisenfeld, 07.08.2025 1. Bürgermeister







