Die Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 den Beschluss gefasst, eine Verordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen anlässlich der Jahrmärkte und des Volksfestes zu erlassen.
Jedermann kann die Verordnung in der Geschäftsstelle der Gemeinde, der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 110 (Hauptamt), während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
STADT GEISENFELD Paul Weber
Geisenfeld, 08.11.2024 1. Bürgermeister