Vollzug des BauGB; 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6 „Geisenfeld Ost II“ der Stadt Geisenfeld; Hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6 „Geisenfeld Ost II“ der Stadt Geisenfeld;  Hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB – beschleunigtes Verfahren

 

Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 den Grundsatzbe-schluss gefasst, den Bebauungsplan „Geisenfeld Ost II“ zu ändern. In seinen Sitzungen am 05.12.2024 sowie am 20.02.2025 hat der Stadtrat den vorgelegten Planentwurf des Bebau-ungsplanes Nr. 6 „Geisenfeld Ost II – 1. Änderung“ in der Fassung vom 20.02.2025 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, in das Verfahren einzusteigen und auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfs die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 a i. V. m. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Die Stadt Geisenfeld beabsichtigt im Rahmen einer Nachverdichtung von Wohnbauflächen die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohnbebau-ung mit zwei Vollgeschossen.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt im Osten von Geisenfeld, ca. 320 m vom Rathaus entfernt. Der Geltungsbereich beläuft sich auf ca. 6.734 m² und umfasst folgende Flurnummern: 648/3, 648/4, 648/5, 648/6, 648/7, 649/3, 649/1, 649/2, 677/6, 677/4 (Teilfläche) und 677/5 der Gemarkung Geisenfeld. Im nachfolgenden Lageplan wird der Geltungsbereich dargestellt:

 

Geisenfeld OST

 

Die Planung dient der Nachverdichtung. Das Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ist nicht erforderlich.

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Planungsbüro Schwarz aus München beauftragt.

 

Der Entwurf der Bauleitpläne mit Begründung kann im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom

 

vom 11.04.2025 bis einschließlich 13.05.2025

im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, 2. Stock, Zimmer 205

 

während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen https://geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen eingestellt.

 

Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung dargelegt. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

 

 

STADT GEISENFELD                                                                                                                            Paul Weber

Geisenfeld, 26.03.2025                                                                                                                     1. Bürgermeister