(Hebesatzsatzung)
Die Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung am 05. Dezember 2024 den Beschluss gefasst, eine Satzung zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Stadt Geisenfeld zu erlassen.
Jedermann kann die Satzung in der Geschäftsstelle der Gemeinde, der
Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, Stadtplatz 1, 2. Obergeschoss (Kämmerei)
während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
STADT GEISENFELD Paul Weber
Geisenfeld, 10.12.2024 1. Bürgermeister