Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); Neuerlass der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Geisenfeld
Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung vom 17. Oktober 2024 den Beschluss gefasst, die Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Geisenfeld gemäß den Artikeln 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 des Kostengesetzes (KG) neu zu erlassen.
Jedermann kann die Satzung in der Geschäftsstelle der Gemeinde, der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, Ratshausstr. 11 – 85290 Geisenfeld, Standesamt, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
STADT GEISENFELD Erich Erl
Geisenfeld, 28.10.2024 2. Bürgermeister