Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)

Neuerlass der Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) der Stadt Geisenfeld

 

Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung vom 04. September 2025 den Beschluss gefasst, die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) der Stadt Geisenfeld gemäß Art. 23 GO i.V.m. Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO neu zu erlassen.

 

Die amtliche Bekanntmachung gemäß Art. 26 Abs. 2 GO der Satzung erfolgt durch die Niederlegung in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, durch Hinweis an der Gemeindetafel in Geisenfeld und auf der Homepage der Stadt Geisenfeld unter dem Reiter „Amtliche Bekanntmachungen“ - https://www.geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen. Diese Satzung tritt zum 01. Oktober 2025 in Kraft.

 

Jedermann kann die Satzung in der Geschäftsstelle der Gemeinde, der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, Kirchplatz 4, 85290 Geisenfeld, Bauverwaltung, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr- 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

 

 

 

 

STADT GEISENFELD                                                                      Paul Weber

Geisenfeld, 01.10.2025                                                                1. Bürgermeister