Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld: Finanzhaushalt 2025 und Stromausschreibung

In ihrer letzten Sitzung hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld zentrale Beschlüsse zur Haushaltsplanung 2025 sowie zur künftigen Strombeschaffung gefasst.

 

Finanzhaushalt 2025

 

Im Anschluss wurde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 verabschiedet. Der Haushaltsplan sieht ein Gesamtvolumen von rund 4,25 Millionen Euro vor, aufgeteilt in:

  • Verwaltungshaushalt: 3.784.400 Euro (laufende Einnahmen und Ausgaben, z.B. Personal- und Sachkosten)
  • Vermögenshaushalt: 462.380 Euro (investive Einnahmen und Ausgaben, z.B. Anschaffungen, Bauvorhaben)

Eine Neuverschuldung ist nicht geplant. Weder Kreditaufnahmen noch Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen sind vorgesehen. Auch eine Investitionsumlage wird im Haushaltsjahr 2025 nicht erhoben.

 

Der durch eigene Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf der Verwaltungsgemeinschaft wird über die sogenannte Verwaltungsumlage finanziert. Diese wird auf 2.947.120 Euro festgesetzt und anteilig von den Mitgliedsgemeinden getragen – berechnet auf Basis der Einwohnerzahl (Stichtag: 30.06.2024, Gesamt: 13.396 Einwohner). Der Umlagebetrag je Einwohner beträgt 220 Euro.

 

Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit ist ein Höchstbetrag für Kassenkredite in Höhe von 100.000 Euro vorgesehen.

 

Zukunftsorientiert: Beteiligung an Bündelausschreibung zur Strombeschaffung

 

Als weiterer zentraler Punkt der Sitzung wurde die Teilnahme an einer Bündelausschreibung zur Strombeschaffung beschlossen. Ziel ist es, durch die gemeinsame Ausschreibung mit anderen Kommunen günstigere Strompreise und eine effiziente Beschaffungsstruktur zu erreichen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit der enPORTAL GmbH abzuschließen. Diese übernimmt die technische und administrative Umsetzung über das Online-Portal „enPORTAL connect“.

 

Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird bevollmächtigt, als verfahrensleitende Stelle die wesentlichen Entscheidungen während des Ausschreibungsverfahrens zu treffen. Der Zuschlag darf ausschließlich dem preisgünstigsten Anbieter gemäß dem freigegebenen Vergabekonzept erteilt werden. Die Teilnehmerkommunen können sich dabei zwischen Graustrom oder Ökostrom – mit oder ohne Neuanlagenquote – entscheiden.

 

Der Start der Ausschreibungsverfahren ist für Mai 2025 vorgesehen. Die Stromlieferung beginnt zum 01.01.2026.