Die Stadt Geisenfeld vergibt aktuell insgesamt 13 öffentlich geförderte Mietwohnungen im Neubau am Monsignore-Klinger-Ring 17. Die Wohnungen, die im Rahmen des Kommunalen Wohnraumförderprogramms (KommWFP) errichtet wurden, stehen ab 1. September 2025 zur Verfügung.
Ziel ist es, insbesondere Menschen mit geringem Einkommen oder in schwierigen Lebenslagen ein angemessenes und gesundes Wohnumfeld zu bieten. Die Wohnungsgrößen reichen von ca. 50 bis 95 Quadratmeter – geeignet für Einzelpersonen, Paare oder Familien mit Kindern.
Die Vergabe erfolgt auf Grundlage eines transparenten Punktesystems, das soziale, familiäre und wirtschaftliche Kriterien berücksichtigt. Bewerben können sich grundsätzlich volljährige und geschäftsfähige Personen. Auch junge Menschen ab 16 Jahren mit Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag sind unter bestimmten Bedingungen antragsberechtigt.
Einige der wichtigsten Vergabekriterien sind:
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Einkommen unterhalb der Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine
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Kein Wohneigentum oder frei verfügbare geeignete Mietwohnung
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Vermögen unter 30.000 Euro pro volljähriger Person
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Familiäre Situation (z.?B. Kinder, Alleinerziehende)
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Dauer des bisherigen Aufenthalts in Geisenfeld
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Soziales oder ehrenamtliches Engagement
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
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Ausgefüllter Bewerbungsbogen
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Nachweise zum Einkommen und Vermögen
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ggf. Nachweise zu familiären oder sozialen Kriterien
Die vollständigen Vergaberichtlinien sowie der Bewerbungsbogen sind im Anhang oder direkt im Rathaus (Kirchplatz 4, 1. Stock, Zi. Nr. 109) erhältlich.
Die Bewerbung ist ab sofort bis einschließlich 04.07.2025 möglich.
Das Antragsformular inkl. sämtlicher Nachweise richten Sie bitte an den Fachbereich Zentrale Dienste der Stadt Geisenfeld, Kirchplatz 4, 85290 Geisenfeld.
Die Entscheidung über die Vergabe trifft der Stadtrat auf Grundlage einer von der Verwaltung erstellten Rangliste.
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Zuweisung einer Wohnung besteht nicht. Die Wohnungen dürfen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden; eine Untervermietung ist ausgeschlossen.
Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.