Stadtrat der Stadt Geisenfeld beschließt Bebauungs- und Grünordnungsplan für Solarpark Brunn

Rathaus

Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner letzten Sitzung den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 115 „Sondergebiet Solarpark Deponie Brunn“ beschlossen. Mit der offiziellen Bekanntmachung tritt der Plan nun in Kraft.

 

Der Solarpark wird auf einer Fläche von etwa 4 Hektar auf der ehemaligen Deponie nördlich von Brunn errichtet. Zur ökologischen Ausgleichsmaßnahme sind zusätzlich 0,8 Hektar vorgesehen. Das Plangebiet umfasst Teilflächen der Flurnummern 1027, 1033, 1033/1, 1032, 1031, 1029 und 1030 in der Gemarkung Rottenegg.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können den Bebauungsplan mitsamt Begründung im Rathaus Geisenfeld (Kirchplatz 4, Zimmer 205, Bauamt) während der regulären Öffnungszeiten einsehen. Diese sind von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr. Zudem stehen die Unterlagen auf der Website der Stadt Geisenfeld unter www.geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen zur Verfügung.

 

Auf die gesetzlichen Vorgaben zu möglichen Einwendungen und die Fristen gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird ausdrücklich hingewiesen.

 

Mit der Realisierung des Solarparks setzt die Stadt Geisenfeld ein klares Zeichen für den Ausbau erneuerbarer Energien und leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.

 

Für Rückfragen steht die Stadt Geisenfeld gerne zur Verfügung.