I.
Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung vom 18.04.2024 die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Die Haushaltssatzung wird durch Niederlegung in der Geschäftsstelle der
Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, Kämmerei,
Stadtplatz 1, 2. Obergeschoss (Zimmer Nr. 1)
amtlich bekannt gemacht.
Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan eine Woche lang öffentlich ausgelegt (Art. 65 Abs. 3 Satz 1 und 3 Gemeindeordnung (GO) i.V.m. Art. 26 Abs. 2 GO).
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen außerdem während des ganzen Jahres in der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, Kämmerei, Stadtplatz 1, 2. Obergeschoss (Zimmer Nr. 1) innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung zur Einsicht bereit (§ 4 BekV, Art. 41 KommZG).
II.
Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 Abs. 4, Art. 71 Abs. 2, Art. 73 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) genehmigungspflichtigen Bestandteile.
STADT GEISENFELD Paul Weber
Geisenfeld, 09.07.2024 1. Bürgermeister