Bebauungsplan Nr. 109 „Schulzentrum – Realschule Geisenfeld“ der Stadt Geisenfeld; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 B

Themenlogo - Amtliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung vom 19.08.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Schulzentrum – Realschule Geisenfeld“ beschlossen und in seiner Sitzung vom 11.11.2021 den Entwurf des o.g. Bebauungsplanes gebilligt.

Im Zuge der zu erwartenden steigenden Schülerzahlen ergibt sich für die Realschule Geisenfeld der Bedarf für einen Ausbau. Der zukünftige Raumbedarf der Schule kann aufgrund der erforderlichen Anzahl an Klassen- und Gruppenräumen, dem geplanten offenen Ganztagsbereich sowie durch die Raumbedarfe der Mensa und der Sporthalle nicht im Bestand gedeckt werden. Der Neubau erfolgt auf dem bestehenden Schulgelände. Mit Aufstellung des Bebauungsplans soll Baurecht für das geplante Vorhaben am gewählten Standort geschaffen werden.

Das Plangebiet weist eine Größe von rund 1,6 ha auf. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus der folgenden Planzeichnung und umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.Nrn. 499, 500, 534/1 (Forstamtstraße) und 534/4 (Straße „Im Aufeld“), der Gemarkung Geisenfeld.

 

Bebauungsplan Nr. 109 „Schulzentrum – Realschule Geisenfeld“ der Stadt Geisenfeld; Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 B

 

Die Planung dient der Innenentwicklung, das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist nicht erforderlich.

Mit der Planung wurde das Planungsbüro WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH, Pfaffenhofen beauftragt. Der Entwurf des Bebauungsplans für das Gebiet Nr. 109 „Schulzentrum – Realschule Geisenfeld“ mit Begründung jeweils in der Fassung vom 11.11.2021 sowie die Artenschutzrechtliche Beurteilung zum Abbruch von Gebäudeteilen in der Fassung von Februar 2021, können im Rahmen der frühzeitigen Auslegung in der Zeit vom

 

08.12.2021 bis 10.01.2022

im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 105

 

während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen (https://www.geisenfeld.de/index.php?id=0,928 ) eingestellt. Für den Besuch des Rathauses gelten strenge Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen. Insbesondere ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in das Gebäude eingelassen werden, beschränkt. Daher bitten wir Sie um vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung unter Tel.: 08452/98-102.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

STADT GEISENFELD              Paul Weber

Geisenfeld, 29.11.2021        1. Bürgermeister