Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 111 „Am Wasserturm“ der Stadt Geisenfeld

Hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung am 14.10.2021 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen und in seiner Sitzung vom 13.10.2022 dem Vorentwurf zugestimmt. In der Sitzung am 07.08.2025 wurde die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung durchgeführt sowie der erneute Auslegungsbeschluss gefasst.

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

In der Stadt Geisenfeld besteht eine große Nachfrage nach Wohnbauland. Um den dringenden Wohnraumbedarf zu decken, beabsichtigt die Stadt Geisenfeld den Bebauungsplan „Am Wasserturm“ aufzustellen In dem bereits bestehenden Wasserturm sollen demnach 8 Wohneinheiten ihren Platz finden.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich ca. 500 m westlich des Stadtzentrums von Geisenfeld und umfasst folgende Flurnummern:

Fl. Nrn. 524/5, 524 (Teilfläche) der Gemarkung Geisenfeld.

Die Größe des Planungsgebietes beträgt ca. 1.060 m².

Der Planbereich wird folgendermaßen begrenzt:

im Süden: durch die Wendenstraße, Fl. Nr. 524/19,

im Westen: durch die Ostgrenze der Fl. Nr. 525,

im Norden: durch die Südgrenze der Fl. Nr. 524/7,

im Osten: durch die Straße „Am Wasserturm“ Fl. Nr. 524 sowie durch die Westgrenzen
der Fl. Nrn. 524/13 und 524/12.

 

Der Planbereich ist im nachfolgenden Lageplan rot markiert:

 

Planbereich

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Ingenieurbüro Martin Huber, Mainburg beauftragt.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie die Begründung können im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom

 

vom 13.10.2025 bis einschließlich 17.11.2025

im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, 2. Stock, Zimmer 205

 

während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen https://geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen eingestellt.

 

Dabei werden die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung dargelegt. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

 

STADT GEISENFELD                                                                      Paul Weber

Geisenfeld, 01.10.2025                                                                1. Bürgermeister