Aufstellung des Umlegungsplans der Umlegung „Am Pfaffenberg“, Gemarkung Geisenfeld

Themenlogo - Amtliche Bekanntmachung

Die Stadt Geisenfeld macht amtlich bekannt:

Gemäß § 69 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der jeweils geltenden Fassung, wird der vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen, Kellerstr. 6, 85276 Pfaffenhofen am 9. März gefasste Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans wie folgt bekannt gemacht:

 

„Nach Erörterung mit den Eigentümern wird der Umlegungsplan für die Umlegung „Am Pfaffenberg“, Gemarkung Geisenfeld, gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der jeweils geltenden Fassung, aufgestellt.“

 

Zum Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans wird folgendes aufgeführt:

 

Bestandteile und Inhalt des Umlegungsplans:

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis. Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Stadt Geisenfeld nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen.

Das Umlegungsverzeichnis enthält insbesondere alle Eigentümer, die eingeworfenen und neu zugeteilten Grundstücke (Alter und Neuer Bestand) mit Beschreibung der Lage, Größe und Nutzungsart, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken sowie die geldlichen Leistungen.

 

Zustellung des Umlegungsplans:

Den Umlegungsbeteiligten wird nach § 70 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.

 

Einsichtnahme in den Umlegungsplan:

Der Umlegungsplan liegt ab 9. März 2021 bis zur Berichtigung des Grundbuchs in der Umlegungsstelle des ADBV Pfaffenhofen während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Einsicht in den Umlegungsplan ist jeden gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

 

 

Hampel                                                                  Paul Weber

Vermessungsdirektor                                         1. Bürgermeister