1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 75 „Sondergebiet Solarpark Schillwitzried“ der Stadt Geisenfeld

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
1.
Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 75 „Sondergebiet Solarpark Schillwitzried“ der Stadt Geisenfeld

Hier: förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung vom 23.04.2026 die 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 75 „Sondergebiet Solarpark Schillwitzried“ zur Errichtung von sogenannten „Graustromspeichern“ beschlossen.

 

Die Lage des Solarparks kann dem nachfolgenden Übersichtslageplan entnommen werden. Der Änderungsbereich umfasst Teilflächen der Flur Nrn. 384 und 396 der Gemarkung Schillwitzried (Nördlicher Bereich des Bebauungsplanes) mit einer Fläche von Rund 0,090 ha. Die Änderungsbereiche sind orange markiert und mit „BESS“ gekennzeichnet:

 

Geltungsbereich

(Quelle: BayernAtlas)

 

Für die Änderung wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet, da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht verändert wird und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Des Weiteren wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind im vereinfachten Verfahren abgesehen.

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Büro Lichtgrün Landschaftsarchitektur aus Regensburg beauftragt. Die Planunterlagen können im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom

 

vom 13.05.2026 bis einschließlich 15.06.2026

im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 205

 

während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen https://geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen eingestellt.

 

Dabei werden die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung dargelegt. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

 

 

STADT GEISENFELD                                                                      Paul Weber

Geisenfeld, 07.05.2026                                                               1. Bürgermeister