Neue Verordnung zur Plakatierung vor Wahlen in Geisenfeld verabschiedet

Geisenfeld, 28.02.2024

Rathaus

Der Stadtrat von Geisenfeld hat in seiner letzten Sitzung eine wegweisende Verordnung über die Plakatierung vor Wahlen beschlossen, um die „Plakatflut“ einzudämmen und Ressourcen zu schonen. Ab dem Jahr 2024 wird im Stadtbereich, einschließlich der Ortsteile Geisenfeldwinden, Zell und Ainau, eine Plakatierung zur Wahlwerbung ausschließlich auf von der Stadt bereitgestellten Plakatwänden erlaubt sein. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Orts- und Landschaftsbild zu schützen.

Die Verordnung erlaubt weiterhin Einzelplakate an mehreren Standorten in den übrigen Ortsteilen, da der Bau und Unterhalt der Plakatwände für alle Ortsteile vorerst unverhältnismäßig hohe Kosten mit sich bringen würde. Sollten sich die neuen Regelungen im Stadtbereich bewähren, besteht die Möglichkeit, diese auch auf die Ortsteile auszuweiten.

Die bisherigen Regulierungen für andere öffentliche Anschläge sind, um das Orts- und Landschaftsbild zu schützen und Sicht- sowie Verkehrsbehinderungen zu vermeiden, weiterhin gültig. Öffentliche Anschläge dürfen frühestens zehn Tage vor dem Ereignis angebracht werden und müssen spätestens drei Tage danach wieder entfernt sein. Die maximale Größe für öffentliche Anschläge wurde auf DIN A1 bzw. 0,5 Quadratmeter festgelegt.

Für Antragsteller außerhalb der Wahlwerbung ändert sich durch die neue Verordnung nichts. Ein Antrag muss gestellt werden, und die Zustimmung zur Plakatierung wird wie bisher erteilt. Es bleibt festgelegt, wo nicht plakatiert werden darf, einschließlich den Bereichen wie Rathäusern, im Umkreis von Kirchen und Kapellen sowie dem Sinnesgarten.

Die neue Verordnung tritt am 01.03.2024 in Kraft und löst die bisherige Satzung über öffentliche Anschläge in der Stadt Geisenfeld vom 20. Juni 2013 ab.

Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Geisenfeld.

 

Die neue Verordnung finden Sie hier: https://t1p.de/tndgi