Bebauungsplan für Wohnanlage in Engelbrechtsmünster

Themenlogo - Aus dem Stadtrat

Der Stadtrat hat bei seiner letzten Sitzung beschlossen, zur Errichtung einer Wohnanlage im Geisenfelder Ortsteil Engelbrechtsmünster einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen. Parallel dazu wird auch der Flächennutzungsplan geändert. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Blauleitplanverfahren einzuleiten.

Das zu überplanende Grundstück hat eine Fläche von rund 6400 m². Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 114 „Bucherstraße II – Engelbrechtsmünster“. Die Alt-Anlieger sind von möglichen Kosten aufgrund der neuen Erschließung frei zu halten, heißt es in dem Stadtratsbeschluss.

Sämtliche Kosten, die im Zuge der Eröffnung sowie der Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehen, sind vom Vorhabensträger zu tragen. Da für die Flächen Baurecht geschaffen wird, sind die Richtlinien für das Einheimischenmodell der Stadt Geisenfeld anzuwenden.

Vor Eintritt in das Verfahren werden die entsprechenden Verträge abgeschlossen. Diesbezüglich handelt es sich insbesondere um einen städtebaulichen Erschließungsvertrag bzw. Durchführungsvertrag.