Bodenrichtwerte
Auskünfte über die aktuell geltenden Bodenrichtwerte von Geisenfeld und seinen Ortsteilen erteilt der sog. Gutachterausschuss des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm. Die Liste ist urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung ist nur mit Erlaubnis des Landkreises, also dem Herausgeber, gestattet.
Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um eine kostenpflichtige Auskunft handelt. Nähere Information erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Pfaffenhofen.
Die Verwaltung ist zu Auskünften aus der Bodenrichtwertliste nicht befugt.
Ihre Auskunftsanfragen richten Sie bitte
- schriftlich an:
Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Hauptplatz 22
85276 Pfaffenhofen
- oder per E-Mail an:
Telefonische Nachfragen (keine Auskünfte aus der Bodenrichtwertliste) unter Tel. (08441) 27-177

