• Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Steuern und Beiträge

Die Stadt Geisenfeld erhebt - wie allen anderen Kommunen in Bayern auch - Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) nach den gesetzlichen Vorschriften. 

Sie hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen

  1. soweit vertretbar und geboten aus besonderen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,

  2. im übrigen aus Steuern

zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften darf eine Kommune Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.

 

Während die Haushalte von Bund und Ländern überwiegend "Steuerhaushalte" sind, machen die Steuereinnahmen der Gemeinden nur rund ein Drittel aus, Gebühren und Beiträge erbringen etwa ein Viertel der Einnahmen. Gemeinden erheben öffentliche Abgaben auf Grund von Gesetzen.


Die Stadt Geisenfeld erhebt u.a. folgende Abgaben:

 

Grundsteuer A:

Hebesatz 300%

 

Grundsteuer B:

Hebesatz 300%

 

Gewerbesteuer:

Hebesatz 320%

 

Hundesteuer:

  • für jeden Hund 40,00 Euro pro Jahr

  • für jeden Kampfhund 500,00 Euro pro Jahr

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit
Sprache. Deutsch

Vor­eingestellte Profile

Schrift

Schrift­größe

100%

Zeilen­abstand

150%

Wort­abstand

100%

Zeichen­abstand

100%

Textausrichtung

Kontrast und Farb­schwäche

Kontraste

Farbschwäche

Farben

Hintergrund­farbe

Text­farbe

Link­farbe

Überschrift­farbe

Inhalts­einstellungen