Die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft
Die Stadt Geisenfeld und die Gemeinde Ernsgaden bilden eine Verwaltungsgemeinschaft.
Die Verwaltungsgemeinschaft (abgekürzt auch VGem genannt) ist ein Zusammenschluss von benachbarten kreisangehörigen Gemeinden. Die beteiligten Gemeinden bleiben rechtlich selbständig.
Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsgemeinschaftsordnung des Freistaates Bayern. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erledigt die Verwaltungsgemeinschaft alle Verwaltungsaufgaben für die selbständigen Mitgliedsgemeinden und ist damit auch Servicestelle für sämtliche Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger.
Auf kommunaler Ebene werden die Aufgabengebiete unterschieden; es sind dies der "eigene" und der "übertragene" Wirkungskreis.
Zum eigenen Wirkungskreis gehören:
die gemeindliche Entwicklungsplanung
die Bauleitplanung (z.B. der Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, etc.)
die Baureifmachung von überplanten Gebieten
das Fremdenverkehrswesen
die Kinderbetreuung (Kindergarten, Kinderhort, Mittagsbetreuung, etc.)
der örtliche Brandschutz
das gemeindliche Haushalts- und Finanzwesen (Budgetrecht)
das Bestattungswesen
usw.
Es gibt noch viele weitere Beispiele. Bei diesen Aufgaben ist die Verwaltungsgemeinschaft ausführendes Organ; sie bereitet die Entscheidungen der Gemeinden vor und vollzieht die Beschlüsse der kommunalen Gremien.
Im übertragenen Wirkungskreis handelt die Verwaltungsgemeinschaft eigenständig und eigenverantwortlich. Den Mitgliedsgemeinden steht dabei kein Weisungsrecht zu.
Zum übertragenen Wirkungskreis gehören z.B.:
Standesamt
Meldewesen
Pass- und Ausweisbehörde
Vollzug der Wahlgesetze
Mitwirken bei statistischen Erhebungen
Beglaubigungstätigkeit
Aufgaben der Fundbehörde
Erlaubnis von Sammlungen – Verlosungen
Mitwirkung beim Vollzug gewerblicher Normen
Renten- und Sozialangelegenheiten

