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Vollzug des BaySchFG; Neuerlass der Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbands Geisenfeld (Verbandssatzung)

Der Schulverband Geisenfeld hat in seiner Sitzung am 30.07.2026 den Beschluss gefasst, gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) die Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbands Geisenfeld (Verbandssatzung) neu zu erlassen.

 

Die amtliche Bekanntmachung gemäß Art. 26 Abs. 2 GO der Satzung erfolgt durch die Niederlegung in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, durch Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Geisenfeld unter dem Reiter „Amtliche Bekanntmachungen“ - https://www.geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen und durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die alte Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbandes Geisenfeld vom 22.07.2020 außer Kraft.

 

Die Verbandssatzung des Schulverbands Geisenfeld wurde mit Schreiben vom 06.10.2026, Az.: 60/205-2026/011098 rechtsaufsichtlich genehmigt. Sie wurde am 12.10.2026 im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm amtlich bekanntgemacht. Darauf wird in den Bekanntmachungen ihrer Mitgliedsgemeinden hingewiesen.

 

Jedermann kann die Satzung in der Geschäftsstelle des Schulverbandes, der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, Kirchplatz 4, 85290 Geisenfeld, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr- 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Geisenfeld, den 20.10.2026

Schulverband Geisenfeld

 

gez.

 

Paul Weber

Schulverbandsvorsitzender

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