Bekanntmachung der Haushaltssatzung
durch Niederlegung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den Amtstafeln und Veröffentlichung auf den Internetseiten der Mitgliedsgemeinden nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde.
I.
Die Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 erlassen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Die Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen und der Haushaltsplan wurden in der Geschäftsstelle der
Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, Kämmerei,
Stadtplatz 1, 2. Obergeschoss (Zi.Nr. 1)
niedergelegt (Art. 10 VGemO) und zur Einsicht bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten bereitgelegt (§ 4 BekV, Art. 41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO).
II.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Geisenfeld, 10.08.2026
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT GEISENFELD
Paul Weber
Gemeinschaftsvorsitzender
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