• Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Hinweis auf Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Ilmtalgruppe

Der Zweckverband Wasserversorgung Ilmtalgruppe hat aufgrund der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3, 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) und §§ 10 Abs. 1 Nr. 3, 17 der Verbandssatzung die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen.

 

Die Stadt Geisenfeld weist mit dieser Bekanntmachung als Verbandsmitglied gemäß § 22 Abs. 1 der Verbandssatzung darauf hin, dass diese Satzung mit genauem Wortlaut im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm, Ausgabe Nr. 11/2025 vom 28.05.2025 bekannt gemacht wurde.

 

Zudem besteht die Möglichkeit, die Haushaltungssatzung und den Haushaltsplan in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Wasserversorgung Ilmtalgruppe, Hofmarkstraße 32, 85283 Wolnzach, während der üblichen Geschäftszeiten einzusehen.

 

Geisenfeld, 17.06.2025

 

Paul Weber

1. Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Geisenfeld
Di, 17. Juni 2025

Weitere Meldungen

Vollzug des BaySchFG; Neuerlass der Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbands Ernsgaden (Verbandssatzung)

Der Schulverband Ernsgaden hat in seiner Sitzung am 28.07.2026 den Beschluss gefasst, gemäß Art. ...

Hinweis auf Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026 des Zweckverbandes Wasserversorgung Ilmtalgruppe

Der Zweckverband Wasserversorgung Ilmtalgruppe hat aufgrund der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3, 41 des ...

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit
Sprache. Deutsch

Vor­eingestellte Profile

Schrift

Schrift­größe

100%

Zeilen­abstand

150%

Wort­abstand

100%

Zeichen­abstand

100%

Textausrichtung

Kontrast und Farb­schwäche

Kontraste

Farbschwäche

Farben

Hintergrund­farbe

Text­farbe

Link­farbe

Überschrift­farbe

Inhalts­einstellungen