Hinweis auf Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 des Wasserzweckverbandes Ilmtalgruppe
Der Zweckverband Wasserversorgung Ilmtalgruppe hat aufgrund der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3, 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) und §§ 10 Abs. 1 Nr. 3, 17 der Verbandssatzung eine Nachtragshaushaltssatzung für Jahr 2024 beschlossen.
Die Stadt Geisenfeld weist mit dieser Bekanntmachung als Verbandsmitglied gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 der Verbandssatzung darauf hin, dass diese Satzung mit genauem Wortlaut im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm, Ausgabe Nr. 29/2024 vom 29.10.2024 bekannt gemacht wurde.
Zudem besteht die Möglichkeit, die Haushaltungssatzung und den Haushaltsplan in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Wasserversorgung Ilmtalgruppe, Hofmarkstraße 32, 85283 Wolnzach, während der üblichen Geschäftszeiten einzusehen.
STADT GEISENFELD
Geisenfeld, 31.10.2024
Erich Erl
2. Bürgermeister
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