• Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

 

Der Zweckverband Wasserversorgung Ilmtalgruppe hat aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die zweite Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/WAS) zur Beitrags- und Gebührensatzung vom 28. Februar 2022 beschlossen.

 

Die Stadt Geisenfeld weist mit dieser Bekanntmachung als Verbandsmitglied darauf hin, dass diese Satzung mit genauem Wortlaut im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm, Ausgabe Nr. 23/2024 vom 19. August 2024 bekannt gemacht wurde.

 

Zudem besteht die Möglichkeit, die o.g. Satzung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Wasserversorgung Ilmtalgruppe, Hofmarkstraße 32, 85283 Wolnzach einzusehen.

 

Geisenfeld, 05.09.2024

STADT GEISENFELD

 

Paul Weber

1. Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Geisenfeld
Do, 05. September 2024

Weitere Meldungen

Vollzug des BaySchFG; Neuerlass der Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbands Ernsgaden (Verbandssatzung)

Der Schulverband Ernsgaden hat in seiner Sitzung am 28.07.2026 den Beschluss gefasst, gemäß Art. ...

Hinweis auf Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026 des Zweckverbandes Wasserversorgung Ilmtalgruppe

Der Zweckverband Wasserversorgung Ilmtalgruppe hat aufgrund der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3, 41 des ...

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit
Sprache. Deutsch

Vor­eingestellte Profile

Schrift

Schrift­größe

100%

Zeilen­abstand

150%

Wort­abstand

100%

Zeichen­abstand

100%

Textausrichtung

Kontrast und Farb­schwäche

Kontraste

Farbschwäche

Farben

Hintergrund­farbe

Text­farbe

Link­farbe

Überschrift­farbe

Inhalts­einstellungen