Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Der Zweckverband Wasserversorgung Ilmtalgruppe hat aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die zweite Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/WAS) zur Beitrags- und Gebührensatzung vom 28. Februar 2022 beschlossen.
Die Stadt Geisenfeld weist mit dieser Bekanntmachung als Verbandsmitglied darauf hin, dass diese Satzung mit genauem Wortlaut im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm, Ausgabe Nr. 23/2024 vom 19. August 2024 bekannt gemacht wurde.
Zudem besteht die Möglichkeit, die o.g. Satzung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Wasserversorgung Ilmtalgruppe, Hofmarkstraße 32, 85283 Wolnzach einzusehen.
Geisenfeld, 05.09.2024
STADT GEISENFELD
Paul Weber
1. Bürgermeister
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