Bekanntmachung zur Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für die im Gebiet der Stadt Geisenfeld liegenden Grundstücke.
Die Stadt Geisenfeld setzt gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes für die im Steuerbezirk der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) und derGrundsteuer B (sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke) unterliegenden Grundstücke die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in der gleichen Höhe zu den Fälligkeitszeitpunkten fest, wie es sich aus dem Grundsteuerbescheid 2025 ergibt.
Mit einer Veröffentlichung dieser Bekanntmachung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für 2026 zugangen wäre. Die öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Geisenfeld, 02.02.2026
Paul Weber
1. Bürgermeister
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