Zensus 2022 - Fragen und Antworten (Teil IV)

Zensus 2022

Am 15. Mai 2022 startet ein Großprojekt der Statistik, der Zensus 2022. Dieser besteht aus einer stichprobenartigen Befragung von Haushalten, einer Vollerhebung von Sonderbereichen, einer Wiederholungsbefragung sowie der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Zur Gebäude- und Wohnungszählung möchten die Erhebungsstellen der Landkreise Pfaffenhofen a.d.Ilm, Eichstätt und Neuburg-Schrobenhausen sowie der Stadt Ingolstadt informieren.

 

Warum wird die Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt?

Da es für Wohnungen und Gebäude keine flächendeckenden Register gibt, werden etwa 23 Millionen Eigentümer/-innen oder Verwaltungen von Wohnungen und Gebäuden mit Wohnraum in Deutschland postalisch befragt. Ziel ist es, eine Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie der Raumplanung zu schaffen.

 

Wie erfolgt die Gebäude- und Wohnungszählung?

Bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden alle etwa vier Millionen Eigentümer/-innen, Verwalter/-innen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden mit Wohnraum oder Wohnungen in Bayern befragt.

 

Im Mai 2022 erhalten sie dazu Post mit Zugangsdaten für den Online-Fragebogen vom Bayerischen Landesamt für Statistik in Fürth. Dort beantworten sie Fragen zu ihrem Haus oder ihrer Wohnung, z. B. zum Baujahr, zur Größe oder zur Miete.

Für Wohnungsunternehmen gibt es ein gesondertes Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung. Sie werden bereits vor Mai 2022 vom Bayerischen Landesamt für Statistik kontaktiert.

 

Im letzten Jahr fand bereits die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung statt. Dabei wurde ein Teil aller Eigentümer/-innen sowie der Verwalter/-innen von Gebäuden mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen befragt. Mithilfe der Informationen aus der Vorbefragung überprüften die Statistischen Ämter der Länder die ihnen vorliegenden Daten zu Gebäuden und Eigentumsverhältnissen auf ihre Qualität und Aktualität. So wird sichergestellt, dass die Angaben zu den auskunftspflichtigen Personen sowie zu den Gebäuden und Wohnungen zur eigentlichen Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2022 korrekt vorliegen.

 

Auch bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden die gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz sowie zur Informationssicherheit strikt eingehalten. Die persönlichen Daten werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht, sodass keinerlei Rückschlüsse auf Personen möglich sind (Grundprinzip der amtlichen Statistik). Die Ergebnisse werden erst nach Anwendung eines Geheimhaltungsverfahrens veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf Einzelfälle möglich ist.

 

Bei Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung steht das Bayerische Landesamt für Statistik gerne unter der Hotline 0911/21552-87400 oder unter gwz@statistik.bayern.de zur Verfügung.