Was gilt ab dem 12.04. in meinem Landkreis und in meiner Stadt?

Artikelbild - Was gilt ab dem 12.04.2021 in meinem Landkreis und in meiner Stadt?

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt im Rahmen der 12. Infektionsschutzverordnung weitere Hilfestellungen. Je nach Inzidenzwert gelten in jedem Landkreis bzw. in jeder (kreisfreien) Stadt andere Regeln. 

 

Das Gesundheitsministerium hat dazu eine vereinfachte Übersicht als Hilfestellung veröffentlicht. Hier erfahren Sie, welche Regelungen im Landkreis bzw. in der Stadt gelten. Selbstverständlich informieren wir Sie aber auch weiterhin direkt auf unserer Homepage unter Aktuelles, was gilt und über bevorstehende Änderungen. Die Übersicht steht unten angefügt als Download zur Verfügung. 

 

Auch finden Sie tagesaktuelle Infektionszahlen der Stadt Geisenfeld auf der Startseite - rechts oben "letzte Corona-News". 

 

Hier finden Sie auch nähere Informationen zum Testangebot in Geisenfeld (Klosterbräustadel, Höhe Kirchplatz 4). Apotheken mit Corontest-Angebot gibt es in Geisenfeld nicht. Apotheken im Umkreis, die dies anbieten finden Sie hier. 

 

Auch stellt das Gesundheitsministerium eine veranschaulichte Übersicht zur Verfügung, wie ab dem 12.04.2021 Click & Meet mit Test bei einer Inzidenz von 100 - 200, funktioniert. Diese ist ebenfalls unten angefügt.