Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Stadt Geisenfeld für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 110 „Sondergebiet Solarpark Rottenegg“ und 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geisenfeld im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 28.04.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 110 „Sondergebiet Solarpark Rottenegg“ sowie der 48. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.
Die Vorhabenfläche liegt südöstlich von der Ortschaft Rottenegg. Der Geltungsbereich beinhaltet folgende Flurnummern: Flurnummer 175 (TF), 176 Gmkg. Rottenegg. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 8,37 ha. und ist im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt.
Geltungsbereich
Die Entwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 110 „Sondergebiet Solarpark Rottenegg“ sowie der 48. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet Flurnummern 175 (TF), 176 Gmkg. Rottenegg und die jeweiligen Begründungen und Umweltberichte liegen
im Rathaus der Stadt Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 105,
85290 Geisenfeld
vom 31.05.2022 bis einschließlich 04.07.2022
während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/ die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans/ der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:
- Umweltbericht gemäß § 2a, NEIDL + NEIDL, Sulzbach-Rosenberg, 28.04.2022
Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:
Schutzgut |
Art der Information |
Tiere und Pflanzen |
Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzfachliche Bestands- und Eingriffsbewertung Beurteilung der Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Empfehlung von Vermeidungsmaßnahmen Bewertung der Bedeutung des Plangebiets für die biologische Vielfalt |
Boden |
Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt |
Wasser |
Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Wasserhaushalt Formulierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts |
Klima/Luft |
Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- und Kleinklima |
Fläche |
Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in das Schutzgut Fläche |
Landschaft/ Erholung |
Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild sowie Benennung von Maßnahmen zur Eingliederung in das Landschaftsbild, Untersuchung auf mögliche Blendwirkungen |
Natura 2000 |
Untersuchung auf mögliche Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzwecken von Natura 2000-Gebieten |
Mensch |
Beschreibung und Bewertung des Naherholungspotenzials Beschreibung der Auswirkungen auf die Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
Kultur- und Sachgüter |
Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).
- Umweltrelevante Stellungnahmen:
Umweltrelevante Stellungnahmen sind von folgenden Fachstellen eingegangen:
- LRA Immissionsschutz, Bodenschutz, Abfallrecht, 07.03.2022
- LRA Untere Denkmalschutzbehörde, 03.02.2022
- LRA Naturschutz, 25.02.2022
- LRA Bauleitplanung, 15.02.2022
- LRA Immissionsschutztechnik, 22.02.2022
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 18.02.2022
- Bauernverband, 03.03.2022
- Bayerischen Staatsforsten, 10.02.2022
- Regierung von Oberbayern SG 24.2, 09.02.2022
- Planungsverband Region 10 – Regionsbeauftragter Region Ingolstadt, 09.02.2022/14.02.2022
- Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, 07.03.2022
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem folgender Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Stadt Geisenfeld, Paul Weber
den 23.05.2022 Erster Bürgermeister