Vorhabenbez. Beb.pl. Nr. 110 „Sondergeb. Solarpark Rottenegg“ + 48. Änd. des FLNP der Stadt Geisenfeld im Parallelverf. nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB

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Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Stadt Geisenfeld für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 110 „Sondergebiet Solarpark Rottenegg“ und 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geisenfeld im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB

 

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 28.04.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 110 „Sondergebiet Solarpark Rottenegg“ sowie der 48. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.

 

Die Vorhabenfläche liegt südöstlich von der Ortschaft Rottenegg. Der Geltungsbereich beinhaltet folgende Flurnummern: Flurnummer 175 (TF), 176 Gmkg. Rottenegg. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 8,37 ha. und ist im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt.

 

Geltungsbereich

Amtliche Bekanntmachung Sondergebiet Solarpark RotteneggAmtliche Bekanntmachung Sondergebiet Solarpark Rottenegg 2

 

Die Entwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 110 „Sondergebiet Solarpark Rottenegg“ sowie der 48. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet Flurnummern 175 (TF), 176 Gmkg. Rottenegg und die jeweiligen Begründungen und Umweltberichte liegen

 

im Rathaus der Stadt Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 105,

85290 Geisenfeld

 

vom 31.05.2022 bis einschließlich 04.07.2022

 

während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr öffentlich aus.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/ die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans/ der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:           

  1. Umweltbericht gemäß § 2a, NEIDL + NEIDL, Sulzbach-Rosenberg, 28.04.2022

Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

Schutzgut

Art der Information

Tiere und Pflanzen

Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzfachliche Bestands- und Eingriffsbewertung

Beurteilung der Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Empfehlung von Vermeidungsmaßnahmen

Bewertung der Bedeutung des Plangebiets für die biologische Vielfalt

Boden

Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt

Wasser

Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Wasserhaushalt

Formulierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts

Klima/Luft

Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- und Kleinklima

Fläche

Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in das Schutzgut Fläche

Landschaft/ Erholung

Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild sowie Benennung von Maßnahmen zur Eingliederung in das Landschaftsbild,

Untersuchung auf mögliche Blendwirkungen

Natura 2000

Untersuchung auf mögliche Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzwecken von Natura 2000-Gebieten

Mensch

Beschreibung und Bewertung des Naherholungspotenzials

Beschreibung der Auswirkungen auf die Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

Kultur- und Sachgüter

Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter

 

Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).

  1. Umweltrelevante Stellungnahmen:

Umweltrelevante Stellungnahmen sind von folgenden Fachstellen eingegangen:

  • LRA Immissionsschutz, Bodenschutz, Abfallrecht, 07.03.2022
  • LRA Untere Denkmalschutzbehörde, 03.02.2022
  • LRA Naturschutz, 25.02.2022
  • LRA Bauleitplanung, 15.02.2022
  • LRA Immissionsschutztechnik, 22.02.2022
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 18.02.2022
  • Bauernverband, 03.03.2022
  • Bayerischen Staatsforsten, 10.02.2022
  • Regierung von Oberbayern SG 24.2, 09.02.2022
  • Planungsverband Region 10 – Regionsbeauftragter Region Ingolstadt, 09.02.2022/14.02.2022
  • Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, 07.03.2022

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem folgender Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

 

Stadt Geisenfeld,                                                                                             Paul Weber

den 23.05.2022                                                                                               Erster Bürgermeister