der Stadt Geisenfeld (Plakatierungsverordnung/PlakV)
Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung vom 16. Oktober 2025 den Beschluss gefasst, die Verordnung über öffentliche Anschläge der Stadt Geisenfeld (Plakatierungsverordnung/PlakV) gemäß Art. 28 Abs. 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) neu zu erlassen.
Die amtliche Bekanntmachung gemäß Art. 26 Abs. 2 GO der Verordnung erfolgt durch die Niederlegung in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, durch Hinweis an der Gemeindetafel in Geisenfeld und auf der Homepage der Stadt Geisenfeld unter dem Reiter „Amtliche Bekanntmachungen“ - https://www.geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen. Diese Verordnung tritt zum 01. November 2025 in Kraft.
Jedermann kann die Verordnung in der Geschäftsstelle der Gemeinde, der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, Kirchplatz 4, 85290 Geisenfeld, Bauverwaltung, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr- 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Geisenfeld, 30.10.2025
STADT GEISENFELD
Paul Weber
Erster Bürgermeister








