Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
53. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezoge-nen Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 118 „Sondergebiet Solarpark Ga-den“ der Stadt Geisenfeld (Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB); Hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung am 10.08.2023 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan sowie die 53. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB beschlossen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Solarpark Gaden“ und Änderung des Flächennutzungsplans soll die Nutzung erneuerbarer Energien im Stadtgebiet weiter ausgebaut werden.
Die Vorhabenfläche befindet sich östlich von Gaden bei Geisenfeld und nördlich der Kreisstraße PAF 31. Der Geltungsbereich umfasst die Fl. Nrn. 227, 228, 242, 243, 244, 244/2 (TF), 245, 246, 256 (TF), 257 (TF) und 259 (TF) der Gemarkung Gaden b. Geisenfeld. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt insgesamt ca. 6 ha. Im nachfolgenden Lageplan wird der Geltungsbereich dargestellt:

Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Büro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg beauftragt.
Der Vorentwurf der Bauleitpläne mit Begründung und Umweltbericht können im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom
vom 07.11.2025 bis einschließlich 10.12.2025
im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 205
während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen https://geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen eingestellt.
Dabei werden die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung dargelegt. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
A. Umweltbericht gemäß § 2a, NEIDL + NEIDL, Sulzbach-Rosenberg, 16.10.2025
| Schutzgut | Art der Information |
| Tiere und Pflanzen |
Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzfachliche Bestands- und Eingriffsbewertung Beurteilung der Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Empfehlung von Vermeidungsmaßnahmen Bewertung der Bedeutung des Plangebiets für die biologische Vielfalt |
| Boden | Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt |
| Wasser |
Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Wasserhaushalt Formulierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts |
| Klima/Luft | Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- und Kleinklima |
| Fläche | Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in das Schutzgut Fläche |
| Landschaft/ Erholung |
Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild sowie Benennung von Maßnahmen zur Eingliederung in das Landschaftsbild, Untersuchung auf mögliche Blendwirkungen |
| Natura 2000 | Untersuchung auf mögliche Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzwecken von Natura 2000-Gebieten |
| Mensch |
Beschreibung und Bewertung des Naherholungspotenzials Beschreibung der Auswirkungen auf die Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
| Kultur- und Sachgüter | Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).
B. Umweltrelevante Stellungnahmen
Umweltrelevante Stellungnahmen sind von folgenden Fachstellen eingegangen:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 28.02.2024
- Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Ingolstadt Neuburg/Donau-Pfaffenhofen, 09.02.2024
- Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Bauleitplanung, 29.02.2024
- Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Untere Naturschutzbehörde, 29.02.2024
- Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Untere Immissionsschutzbehörde, 29.02.2024
- Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Untere Bodenschutzbehörde, 27.02.2024
- Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Kreiseigener Tiefbau, 26.02.2024
- Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Untere Straßenverkehrsbehörde, 04.03.2024
- Planungsverband Region Ingolstadt, 12.02.2024
- Regierung von Oberbayern, 09.02.2024
- Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, 16.02.2024
C. Fachgutachten
Zur Untersuchung von Auswirkungen der Planung wurden folgende Fachgutachten angefertigt:
- Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Geisenfeld-Gaden“, Büro für ökologische Studien Schlumprecht GmbH, 04.10.2024
- Gutachterliche Stellungnahme: Einschätzung der potenziellen Blendwirkung der PV-Anlage Geisenfeld Gaden in Oberbayern, SolPEG GmbH, 17.06.2024
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes gilt außerdem, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Geisenfeld, 04.11.2025
STADT GEISENFELD
Paul Weber
Erster Bürgermeister








