Stadt erinnert an Reiniungs-pflicht von Gehwegen und Rinnen

Straßenreinhaltung - Bewuchs in der Straßen- und Regenrinne

Mit den steigenden Temperaturen und zunehmenden Sonnenstrahlen kommt erfreulicherweise das Grün in die Stadt zurück. Leider wächst es auch an ungünstigen Stellen, wie z. B. in Straßenwasserrinnen oder an Gehwegen. Die Stadt erinnert deshalb alle anliegenden Grundstückseigentümer an ihre Reinigungspflicht.

 

In Geisenfeld liegt dieser Pflicht die Verordnung mit dem sperrigen Begriff „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ zu Grunde. Demnach sind alle Eigentümer, die mit ihrem Grundstück an eine öffentliche Sraße grenzen verpflichtet, diesen Bereich sauber und frei zu halten. Neben dem Schneeräumen in den kalten Monaten gilt dies auch in wärmeren Monaten für Schlamm, Schmutz, Laub, Unrat und Wildwuchs, wie Gras und Unkraut. 

 

Dass diese Bereiche sauber gehalten werden müssen, hat einfache Gründe: Zum einen sollen damit Unfälle vermieden werden, wie z. B. dem Ausrutschen auf Schnee, Glätte, Laub oder Schlamm, z. B. nach Starkregen. Auch erleichtert es rollenden Verkehrsteilnehmern, wie z. B. großen und kleinen Radfahrern, Rollstuhlfahrern, Kinderwägen, Rollatoren und uvm. die Fahrt und sorgt damit für deren Sicherheit.  Zum anderen sind saubere Rinnen wichtig, dass Regenwasser gut und zügig in die Kanalisation abfließen kann und sich nicht staut.